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Anmeldungen Schuljahr 2025/2026

Liebe Eltern,


angemeldet werden Kinder, die zwischen dem 01.07.2018 und dem 30.06.2019 geboren sind.


Bitte füllen Sie dazu die unten aufgeführten Formulare aus und geben diese zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde und einem Nachweis über die erfolgte Masernschutzimpfung wieder in der Grundschule „Bertolt-Brecht-Straße“ ab.


Alternativ besteht die Möglichkeit, Ihr Kind online über das Serviceportal

(https://prod.isb-ag.de/bmsportal/#/)

anzumelden.


Für die persönliche Abgabe der Unterlagen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Golischewski (Sekretariat) unter der 0391 63 60 83 83 oder per E-Mail unter: kontakt@gs-bertolt-brecht-magdeburg.bildung-lsa.de .


Sollten Sie für Ihr Kind eine Einschulung in eine Grundschule in freier Trägerschaft erwägen, muss es trotzdem erst in unserer Grundschule angemeldet werden.

Auf dem Anmeldeformular vermerken Sie zusätzlich den freien Träger.


Bei weiteren Fragen sind wir gern auch telefonisch für Sie erreichbar.

Tel. 03 91/63 60 83 83


Öffnungszeiten Sekretariat:


Montag - Donnerstag: 07:00 Uhr - 14:00 Uhr

Freitag: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr

Anmeldung und Stichtagsregelung

 

Früher sprach man von „Schulreife“ – heute von „Schulfähigkeit“– Wann ist ein Kind „schulfähig“? Alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs werden in Sachsen-Anhalt in die Schuleingangsphase der Grundschule aufgenommen und dort entsprechend gefördert. Eine Ausgrenzung von Kindern, denen früher eine Schulfähigkeit nicht bescheinigt wurde, findet nicht mehr statt.


Die Schulfähigkeit wird vielmehr als gemeinsame Aufgabe von Eltern, Erziehern, Pädagogen und den schulärztlichen Diensten verstanden. Schulpflichtige Kinder können nur noch in Ausnahmefällen bei erheblichen gesundheitlichen Problemen für ein Jahr zurückgestellt werden.

In der Schuleingangsphase haben die Schulen die Verpflichtung, ihre Schüler individuell zu fördern. Um diese Aufgabe zu erfüllen, entwickeln die jeweiligen Schulen ein internes Förderkonzept. Es wird den individuellen Bedürfnissen der Kinder gerecht.


Diese Leitidee der individuellen Förderung erlaubt es, einerseits schnell lernenden Kindern die Schuleingangsphase in nur einem Jahr zu durchlaufen, andererseits langsam lernenden Kindern drei Jahre Lernzeit zu ermöglichen.


Der Stichtag


Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt legt fest, dass alle Kinder, die bis einschließlich 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig sind.


Eltern, deren Kinder nach diesem Tag geboren sind, können eine vorzeitige Einschulung bei der Grundschule beantragen. Die Schulleitung entscheidet darüber, gegebenenfalls aufgrund des schulärztlichen Gutachtens und nach eingehender Beratung mit den Eltern.

 

Die Schulanmeldung


Schulpflichtige Kinder sind bis zum 1. März im Jahr vor dem Einschulungsjahr anzumelden.


Die Schulanmeldung erfolgt grundsätzlich in der zuständigen Grundschule des Schulbezirkes (Anmeldeschule), auch wenn das Kind eine andere Grundschule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen soll.


Die Übersicht der zu den Schulbezirken gehörenden Straßen finden Sie rechts unter "Ratgeber Grundschule".


Es können auch Kinder eingeschult werden, die ein Jahr jünger sind.


Anträge für den Besuch einer Grundschule außerhalb des Schulbezirkes, für die vorzeitige Einschulung oder für eine Verschiebung der Schulpflicht sind mit den entsprechenden Belegen an der zuständigen Grundschule abzugeben.


Bei der Anmeldung zur Einschulung muss die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes bzw. das Familienstammbuch vorgelegt werden. Außerdem ist bei Alleinerziehenden eine Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister

(§58a SGB VIII) für den allein sorgeberechtigten Elternteil („Negativbescheinigung“) vorzulegen.

 

Die Bescheinigung wird im Jugendamt in der Julius-Bremer-Straße 8, 39104 Magdeburg ausgestellt.


Behördennummer: 115
Telefon: 0391/540-2856


Dafür benötigen Sie:


• Personalausweis der Mutter/des Vaters
• Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde des Kindes
• Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft

 

Die Schuleingangsuntersuchung


Für alle Kinder, die in die Schule kommen, ist die Schuleingangsuntersuchung gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben und erfolgt durch einen Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes.

 

 


Landeshauptstadt Magdeburg Gesundheitsamt
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Lübecker Str. 32, 39124 Magdeburg
Tel. 540-605011




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